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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. |
Vertragsabschluß:
Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf der Grundlage
unserer im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zustande. |
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Angebote
und Lieferung: Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich
in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
zustande, spätestens jedoch durch die Abnahme der Lieferung
/ Leistung durch den Kunden. |
| 3.
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Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise gelten für unverpackte und unversicherte
Waren. Wie liefern zunächst grundsätzlich per Nachnahme
(bar oder Verrechnungsscheck). Wir liefern nur nach Vereinbarung
gegen offene Rechnung mit einem Zahlungsziel von acht Tagen netto.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele steht uns
ohne Mahnung die Forderung auf Einrichtung von Zinsen in Höhe
von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank ab Fälligkeit zu. Die Haftung des Erwerbers bleibt
hiervon unberührt. |
| 4.
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Annahme: Die
gelieferte Ware muß unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit
und Vollständigkeit geprüft werden. Erfolgt innerhalb
einer Woche keine Rüge, gilt die Vermutung für die Annahme
ohne Grund zu Widerspruch. Unwesentliche Mängel, welche die
Funktionstüchtigkeit der gelieferten Waren nicht einschränken,
berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bis zur vollständigen
Bezahlung verbleibt die ausgelieferte Ware in unserem Eigentum. |
| 5. |
Software
und Hardware: Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung,
gleich welcher Art und an welcher Stelle, werden die Softwarelizenzbestimmungen
des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe
oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich
mangelhaften Produkten, die im Rahmen der Herstellergarantie ausgetauscht
werden. Die Leistungsbeschreibungen der Software und der Hardware
sind Festlegungen des Vertragsgegenstandes von seiten der Hersteller
und Autoren und daher keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung
der Firma bassen-computer-ohg. Bei Auftreten von Mängeln ist
die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für
ersatzweise gelieferte Ware.
Softwareinstallationen (Programme, Netzwerke, Modem, ISDN usw.)
werden von uns als Dienstleistungen angeboten. Nach erfolgter Installation
und Überprüfung durch den Kunden ist der Auftrag beendet.
Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, daß
die installierten Programme in Zusammenhang mit anderen oder weiteren
Softwareinstallationen einwandfrei arbeiten. Wie übernehmen
keine Haftung für die Software von Drittfirmen, falls diese
bei Reparaturen, Systemerweiterungen oder Softwareinstallationen
beeinträchtigt werden. |
| 6. |
Gewährleistung:
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, solange dies nicht
ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist
beginnt mit der Auslieferung bzw. mit dem Gefahrenübergang.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung
oder der Garantie ist die Zusendung oder Rückgabe der Produkte
in unserem Ladengeschäft in Rotenburg /Wümme. Für
die Datensicherung ist der Käufer alleine verantwortlich. Im
Garantie- oder Gewährleistungsfall wird der Auslieferungszustand
(Software- und Hardwarekonfiguration bei der Erstauslieferung) des
Computers wiederhergestellt, wobei die von uns gelieferte Software
und Hardware-Treiber benötigt werden. Von der Garantie sowie
der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen sind Veränderungen
oder Leistungen Dritter, die an den Produkten vorgenommen wurden.
Bei Software entfällt die Garantie, wenn das Produkt durch
den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, benutzt
oder verändert worden ist. Die Parteien sind sich bewußt,
daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. Es wird keine Haftung für die Brauchbarkeit
der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck übernommen.
Software, wie auch Betriebssysteme, werden nur auf Kundenwunsch
installiert, wobei der Kunde damit die Lizenzbedingungen der jeweiligen
Software anerkennt. Da der Kunde lediglich das Nutzungsrecht an
der gekauften Software erwirbt, sind die Lizenzbedingungen des Herstellers
(Urheberrecht) rechtsverbindlich gültig. |
| 7. |
Haftung:
Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit
deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach Kenntnis aller damaligen
Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Wir haften
nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch
ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und
Datensicherung und ausreichende Produktschulung der Anwender –
hätte verhindern oder begrenzen können. Unsere Haftung
ist auf die Vertragsprodukte bzw. deren Wert selbst beschränkt,
eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden,
Vermögensschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen,
ausgenommen, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung
der Firma bassen-computer-ohg zurückzuführen. Im Gewährleistungsfall
behalten wir und das Recht dreimaliger Nachbesserung vor. Schlagen
diese Nachbesserungsversuche fehl, hat der Kunde das Recht, Wandlung
oder Minderung zu verlangen. |
| 8. |
Allgemein:
Für verlorengegangene Daten, Programme oder Programmteile sowie
deren Beschädigung, die auf Fehler an einem Programm oder einem
Programmträger beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
Jede Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung
durch den Kunden oder Dritte an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs-
oder sonstige Arbeiten durchgeführt wurden. Wie übernehmen
keine Gewährleistung für Umstände, die auf normalen
Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind. Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür
verantwortlich, daß die erworbene Ware auf dem zur Nutzung
mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist oder
die erworbene Ware für die ins Auge gefaßten Programme
nutzbar sind. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung,
soweit dies nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart
ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch
eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen
Bestimmung möglichst nahe kommt. |
| 9.
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Gerichtsstand
und anwendbares Recht: Gerichtsstand und Erfüllungsort
für alle Lieferungen und Leistungen ist der Standort Rotenburg
/Wümme. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |
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