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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Vertragsabschluß: Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf der Grundlage unserer im folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2. Angebote und Lieferung: Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch durch die Abnahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden.
3. Zahlungsbedingungen: Unsere Preise gelten für unverpackte und unversicherte Waren. Wie liefern zunächst grundsätzlich per Nachnahme (bar oder Verrechnungsscheck). Wir liefern nur nach Vereinbarung gegen offene Rechnung mit einem Zahlungsziel von acht Tagen netto. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele steht uns ohne Mahnung die Forderung auf Einrichtung von Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeit zu. Die Haftung des Erwerbers bleibt hiervon unberührt.
4. Annahme: Die gelieferte Ware muß unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit geprüft werden. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rüge, gilt die Vermutung für die Annahme ohne Grund zu Widerspruch. Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Waren nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die ausgelieferte Ware in unserem Eigentum.
5. Software und Hardware: Durch Öffnen der versiegelten Datenträgerverpackung, gleich welcher Art und an welcher Stelle, werden die Softwarelizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mangelhaften Produkten, die im Rahmen der Herstellergarantie ausgetauscht werden. Die Leistungsbeschreibungen der Software und der Hardware sind Festlegungen des Vertragsgegenstandes von seiten der Hersteller und Autoren und daher keine gewährleistungsrechtliche Zusicherung der Firma bassen-computer-ohg. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für ersatzweise gelieferte Ware.
Softwareinstallationen (Programme, Netzwerke, Modem, ISDN usw.) werden von uns als Dienstleistungen angeboten. Nach erfolgter Installation und Überprüfung durch den Kunden ist der Auftrag beendet. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, daß die installierten Programme in Zusammenhang mit anderen oder weiteren Softwareinstallationen einwandfrei arbeiten. Wie übernehmen keine Haftung für die Software von Drittfirmen, falls diese bei Reparaturen, Systemerweiterungen oder Softwareinstallationen beeinträchtigt werden.
6. Gewährleistung: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, solange dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung bzw. mit dem Gefahrenübergang. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung oder der Garantie ist die Zusendung oder Rückgabe der Produkte in unserem Ladengeschäft in Rotenburg /Wümme. Für die Datensicherung ist der Käufer alleine verantwortlich. Im Garantie- oder Gewährleistungsfall wird der Auslieferungszustand (Software- und Hardwarekonfiguration bei der Erstauslieferung) des Computers wiederhergestellt, wobei die von uns gelieferte Software und Hardware-Treiber benötigt werden. Von der Garantie sowie der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen sind Veränderungen oder Leistungen Dritter, die an den Produkten vorgenommen wurden. Bei Software entfällt die Garantie, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändert worden ist. Die Parteien sind sich bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Es wird keine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Waren für einen bestimmten Zweck übernommen. Software, wie auch Betriebssysteme, werden nur auf Kundenwunsch installiert, wobei der Kunde damit die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software anerkennt. Da der Kunde lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften Software erwirbt, sind die Lizenzbedingungen des Herstellers (Urheberrecht) rechtsverbindlich gültig.
7. Haftung: Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach Kenntnis aller damaligen Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Wir haften nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung der Anwender – hätte verhindern oder begrenzen können. Unsere Haftung ist auf die Vertragsprodukte bzw. deren Wert selbst beschränkt, eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, ausgenommen, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der Firma bassen-computer-ohg zurückzuführen. Im Gewährleistungsfall behalten wir und das Recht dreimaliger Nachbesserung vor. Schlagen diese Nachbesserungsversuche fehl, hat der Kunde das Recht, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
8. Allgemein: Für verlorengegangene Daten, Programme oder Programmteile sowie deren Beschädigung, die auf Fehler an einem Programm oder einem Programmträger beruhen, übernehmen wir keine Haftung. Jede Gewährleistung erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung durch den Kunden oder Dritte an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten durchgeführt wurden. Wie übernehmen keine Gewährleistung für Umstände, die auf normalen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Jeder Besteller ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, daß die erworbene Ware auf dem zur Nutzung mit dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist oder die erworbene Ware für die ins Auge gefaßten Programme nutzbar sind. Hierfür übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, soweit dies nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Standort Rotenburg /Wümme. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
   
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Dipl.-Ing. H. Lux & R. Willenbrock OHG, Goethestr. 27, 27356 Rotenburg